Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 – eine gesellschaftliche Vision seit 75 Jahren

geschrieben von FIR  - International Federation of Resistants Fighters (FIR) - Association of Antifascists

9. Dezember 2023

Die Aachener VVN-BdA schließt sich der folgenden Erklärung der FIR  an.

Die FIR und ihre Mitgliedsverbände erinnern nicht nur im Jubiläumsjahr an die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die trotz des beginnenden Kalten Krieges das politische Vermächtnis des antifaschistischen Kampfes der Völker gegen den Nazismus zum Ausdruck brachte, wie es die überlebenden Häftlinge von Buchenwald in ihrem Schwur formulierten „Schaffung einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit“. Und wir erinnern daran, dass mit Stéphane Hessel ein französischer Buchenwald-Häftling an der Ausformulierung dieses bedeutenden Dokuments mitgewirkt hat.

In der Präambel heißt es:

„Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, …
verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal …
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. …
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Mit seinen dreißig Artikeln setzte diese Erklärung Maßstäbe für das das Zusammenleben der Menschen und ihre Gesellschaften, deren Verwirklichung auch 75 Jahre nach der Verabschiedung in der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in vielen Teilen der Welt noch aussteht.

Westliche Staaten verweisen in diesem Zusammenhang gerne auf die hier formulierten Rechte der Religionsfreiheit, der Gleichberechtigung von Mann und Frau und andere laizistische Regelungen, die vor allem in arabischen Ländern oftmals nicht umgesetzt seien.

Doch sind solche Vorwürfe angesichts der Wirklichkeit in der Welt mehr als ambivalent. Gerade setzte die Europäische Union Artikel 14 außer Kraft, in dem es heißt: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“
Und wie sieht es in der EU und anderen Industriestaaten mit dem Artikel 23 aus?

„1.    Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2.    Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3.    Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.“

Und Artikel 25?

„1.    Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“

Hier klaffen große Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Die FIR und ihre Mitgliedsverbände stehen heute und in Zukunft für die Umsetzung der Ideale der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ als Ganzes. Solche Rechte werden den Menschen nicht gegeben. Solche Rechte und Freiheiten sind – so lehrt die historische Erfahrung – nur durch soziale Kämpfe realisierbar. Veteranen des antifaschistischen Kampfes und Antifaschisten der heutigen Generationen sind Mitstreiter in solchen Bewegungen. Das Gedenken zum 75. Jahrestag der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ist in diesem Sinne kein „leeres Erinnern“, sondern eine Aufforderung zum Handeln für eine bessere Welt.