Düren: Skandal-Urteil gegen Antifaschisten
14. Oktober 2010
Trotz widersprüchlicher Aussagen der Belastungszeugen hat das Amtsgericht Düren einen Antifaschisten zu einer Geldstrafe in Höhe von 250,- Euro verurteilt. Der Verurteilte soll den „Kameradschaftsführer“ der „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) Rene Laube durch einen Faustschlag leicht am Kinn verletzt und außerdem die Vermieterin einer Kneipe in der Dürener Kölnstraße genötigt haben.
Hintergrund der Verhandlung war eine Protestaktion der Antifa Düren am 26. März diesen Jahres. Nachdem Informationen durchgesickert waren, dass die NPD dort ihren monatlichen Stammtisch abhalten wollte, versammelten sich vor der Gaststätte am Rande der Dürener Innenstadt rund 40 Neonazi-Gegner zu einer Kundgebung. Gegen 20 Uhr tauchte eine fünfköpfige Gruppe bekannter Neonazis aus dem Spektrum der NPD und KAL auf und provozierte die Teilnehmer. Obwohl der Versammlungsleiter mehrfach die anwesenden Polizeibeamten aufforderte, die Rechten des Platzes zu verweisen, griffen diese nicht ein. Als ein junger Mann eine nahe gelegene Pizzeria verließ und sich der antifaschistischen Kundgebung anschließen wollte, wurde dieser von den Neonazis niedergeschlagen und mit Tritten attackiert. Dabei wurde er erheblich im Gesicht verletzt und seine Brille zerstört. Erst als die Kundgebungsteilnehmer von der gegenüberliegenden Straßenseite dem Attackierten zur Hilfe eilten und so Schlimmeres verhinderten, griff die Polizei ein. In dieser Notwehr-Situation soll der beschuldigte Antifaschist Rene Laube verletzt haben.
Dieser sagte während der Verhandlung als Zeuge aus und belastete seinen „Kameraden“ Denis Unruh schwer. Der Dürener Neonazi habe – so Laube – dem Attackierten ins Gesicht geschlagen, woraufhin dieser zu Boden gegangen sei. Diese Aussage ist insofern brisant, da wegen des Übergriffs vor der Gaststätte ein Strafverfahren läuft und Unruh bereits einschlägig vorbestraft ist. Er wurde im Februar 2009 vom Landgericht Aachen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Dem ehemaligen Beisitzer im Kreisvorstand der NPD Düren droht nun möglicherweise eine Haftstrafe, da auch noch weitere Verfahren gegen ihn anhängig sind.
Weiterhin soll der nun verurteilte Neonazi-Gegner die Vermieterin der Kneipe auf der Kölnstraße genötigt haben. Während eines Gespräches soll er zu ihr gesagt haben: „Ich werde sie solange verfolgen bis Sie nicht mehr an die NPD vermieten“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Beschuldigte Rechtsmittel eingelegt hat.
Die Antifa Düren wertet das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Aachen, die das Verfahren vorangetrieben hat, als skandalös. Nicht die neonazistischen Störer, die die angemeldete Kundgebung provozierten und schließlich Gewalt gegen einen Kundgebungsteilnehmer ausübten werden strafrechtlich verfolgt, sondern diejenigen, die sich angesichts einer untätigen Polizei in Notwehr selbst gegen die Angreifer schützten. An dem nun Verurteilten soll offenbar stellvertretend für alle Teilnehmer der Kundgebung ein Exempel statuiert werden. Die Antifa Düren ruft zur politischen und praktischen Solidarität mit dem Betroffenen auf.
Die VVN/BdA schliesst sich diesem Aufruf der Dürener Antifa zur Solidarität an, eröffnet ihr Konto als Spendenkonto und bitten um Spendenüberweisungen, da dem Betroffenen Kosten für die Gerichtskasse und einen Rechtsbeistand entstanden sind:
Postbank BLZ 500 100 60
Konto-Nr. 159 62-605
Stichwort: Solidarität Düren