Zum deutschen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941

geschrieben von - verschiedene -

17. Juni 2011

Wir haben am 4. Juni auf dieser Seite Thesen „Zum deutschen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941“ veröffentlicht und zur Diskussion eingeladen. An dieser Stelle dokumentieren wir laufend die eingehenden Wortmeldungen.

Zunächst mal begrüße ich eure Veranstaltungen zu diesem wichtigen Thema und das Erinnern an dieses Datum. Ich erinnere auch selbst in Schriften und Gesprächen oft an den deutschen Überfall auf die Sowjetunion.

Voll unterstreichen möchte ich als Pazifist auch euren bemerkenswerten Absatz „Der Krieg gebiert Ungeheuer“.

Was mich aber stört, sind die Gleichsetzungen in eurem Text. Es erscheint mir widersinnig und auch intellektuell unredlich, die in der Totalitarismus- oder Extremismustheorie steckende Gleichsetzung von Kommunismus und Faschismus zu verurteilen und im gleichen Atemzug militärische Aktivitäten der NATO in Libyen, gegen Piraten oder gegen Bin Ladens Mördertruppe mit dem faschistischen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion gleichzusetzen. Die hinter dieser Gleichsetzung steckende Imperialismustheorie ist m. E. intellektuell ähnlich schwachbrüstig wie die Totalitarismustheorie (um nun meinerseits eine Art Gleichsetzung vorzunehmen…).

Die Totalitarismutheorie ist vor allem deshalb viel zu kurz gedacht, weil der Kommunismus als reale Befreiungsbewegung einer real unterdrückten Bevölkerungsgruppe entstanden ist, der Faschismus dagegen als konterrevolutionäre Rachefantasie enttäuschter Soldaten und Nationalisten des Ersten Weltkriegs. Eure Imperialismustheorie ist in ganz ähnlicher Weise zu kurz gedacht, weil die Idee der bürgerlichen Menschenrechte, mit denen heute UNO und NATO zum Beispiel ihre Militärintervention in Libyen begründen, ähnlich wie der Kommunismus als reale Befreiungsbewegung einer real unterdrückten Bevölkerungsgruppe entstanden ist, in diesem Falle des Bürgertums, und weil in Afghanistan oder Libyen tatsächlich Bevölkerungsgruppen unter massivem Bruch jener Menschenrechte unterdrückt werden. Eine Gleichsetzung militärischer Versuche, Menschenrechte zu wahren – so fragwürdig sie auch sein mögen – mit faschistischen Terrorregimen und dem faschistischen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion verbietet sich also.

Ihr sprecht selbst vom Völkerrecht. Während der Kosovo-Krieg der NATO in der Tat völkerrechtswidrig war (und deshalb von mir seinerzeit scharf kritisiert wurde), ist das bei dem Krieg in Libyen wegen des UNO-Mandats nicht der Fall. Es gibt gute Gründe, den Krieg in Libyen abzulehnen, aber nicht alles, was Antifaschisten ablehnen, ist faschistisch. Auf jeden Fall verbietet das UNO-Mandat wiederum jede Gleichsetzung mit faschistischen Überfällen auf fremde Völker, die das Ziel hatten, diese Völker zu versklaven oder zu vernichten. Obama und Sarkozy mögen dumm und verblendet sein, es dürfte euch aber schwer fallen zu argumentieren, dass sie irgendwelche Libyer versklaven wollten. Und wenn ihr jetzt mit dem Öl kommt, dann ist die zweite Gleichsetzung auf meiner Seite fällig: Ich erkenne keinen für die Libyer wesentlichen Unterschied zwischen der Ausbeutung libyscher Ölvorkommen durch den Gaddafi-Clan und ihrer potentiellen Ausbeutung durch Exxon.

Nichts hat bei mir so viel Empörung und Wut hervorgerufen wie die Kriege des „Westens“ seit der Zeitenwende 1989. Diese Kriege markieren auch meine Niederlage, das Versagen meiner Generation gegenüber dem Versprechen „Nie wieder Krieg“. Gerade, weil die persönlichen Erfahrungen und Niederlagen das eigene Handeln am stärksten prägen können, ist es wichtig, sich in den politischen Aktionen des historischen Kontextes bewußt zu bleiben. Deshalb ist Jens Hinweis, eine Gleichsetzung z.B. „militärische(r) Aktivitäten der NATO in Libyen … mit dem faschistischen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion“ sei „intellektuell unredlich“, ganz wichtig und wertvoll. Eine Gleichsetzung verbietet sich sowohl hinsichtlich der Kriegsführung als auch der Kriegsziele. Aber: Aus der Geschichte lernen heißt z.B. auch, in Erinnerung an den Überfall auf die Sowjetunion „Nie wieder Krieg“ zu rufen und ganz entschieden jedem Krieg entgegenzutreten. Den Opfern von Nato-Bombenangriffen hilft es nicht, wenn die Bomben auf Befehl einer „demokratisch legitimierten Regierung“ abgeworfen wurden.

Jens implizit vorgetragene Forderung an Antifaschistinnen und Antifaschisten, die in der französischen Revolution siegreichen bürgerlichen Grundrechte mit Zähnen und Klauen zu verteidigen, möchte ich vorbehaltlos zustimmen. Aber: Ohne an dieser Stelle auf den Zynismus einzugehen, mit Bomben Menschenrechte verteidigen zu wollen, erinnere ich daran, dass in allen Dokumenten der Bundeswehr, aber auch der militarisierten EU und der NATO als Kriegsgrund substantiell nur die Sicherung materieller Interessen (Rohstoffe, Handelswege, Vermeidung von Flüchtlingen) anerkannt ist. Die Verteidigung von Menschenrechten – die Situation z.B. von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat sich in großen Bereichen mit Kriegsbeginn verschlechtert – ist stets nur eine demagogische, propagandistische Kriegsbegründung gewesen. Auf die Spitze getrieben hatte dies Herr Fischer, als er im Jugoslowienkrieg den Antifaschismus zu usurpieren versuchte und mit Kriegslügen und der Parole „Nie wieder Auschwitz“ seinen Krieg begründete. Eine Entdeckung der Menschenrechte durch die NATO in Libyen ist nicht nachweisbar.

Jens irrt, wenn er meint, der Krieg gegen Libyen sei durch das Völkerrecht gedeckt. Über das Einhalten der UN-Resolution 1973, die vorgibt, den NATO-Einsatz zu decken, kann man streiten. Relevant aber ist, dass die Resolution selber im Widerspruch zur UN-Charta und dem Völkerrecht steht. Das Gewaltregime der UN-Charta zieht in Kapitel VII enge Grenzen für einen legitimen Militäreinsatz. Unbedingt ausgeschlossen sind – militärische – Einmischungen in innerstaatliche Auseinandersetzungen. Es gab unter dem Stichwort „responsibility to protect (R2P)“ Versuche, diese Beschränkungen aufzuheben, bei den Versuchen ist es geblieben. Die überwältigende Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten hat es abgelehnt, die entsprechenden Konzeptionen zu bestätigen. Wir sollten uns nicht von den Apologeten einer UN-Reform, die jeden Zugriff auf bestimmte Staaten legitimieren soll, ins Bockshorn jagen lassen.

Zum deutschen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941

geschrieben von VVN-BdA Aachen

3. Juni 2011

Am 22. Juni 1941 überfiel das faschistische Deutschland die Sowjetunion. Der 22. Juni 1941 markiert einen reinen Angriffskrieg, der dem Ziel des Aufbaus einer deutschen Weltmacht diente. Es war der Beginn einer unfassbaren Katastrophe für die Menschen in der Sowjetunion. Nach neueren Schätzungen starben etwa 28 Millionen Zivilisten und mehr als acht Millionen Rotarmisten. Und es war ein Vernichtungskrieg. Alles jüdische Leben sollte ermordet werden, einen slawischen Staat sollte es in der folgenden Geschichte nie mehr geben können. Spätestens seit dem Bau des Holocaust-Mahnmals in Berlin bescheinigt sich die bundesrepublikanische Gesellschaft permanent selbst, nie mehr in der Lage und willig zu sein, das Ungeheuer des Faschismus wieder aufleben zu lassen. An dieser Haltung kommen Zweifel auf, wenn wir erleben müssen, mit welcher Militanz staatliche Organe Aufmärsche der geistigen Erben des Hitlerfaschismus schützen.Anläßlich des 70. Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion wollen wir in Form von Thesen einige historische Gesichtspunkte (normal gesetzt) mit unserer Gegenwart (eingerückt) abgleichen.Wir bitten um eine rege Diskussion und um Zusendung von Meinungen zu unseren Thesen. Wir werden alle Positionen – mit Ausnahme jener der heutigen Parteigänger des Faschismus – bündeln und auf diesen Seiten veröffentlichen.

Die Vorbereitungen des von den Nazis lange vor ihrer Machteinsetzung angekündigten Überfalls auf die Sowjetunion begannen unmittelbar nach der Machtübergabe an Hitler. Die Voraussetzungen für den Krieg wurden geschaffen mit den Versuchen der Eliminierung der Kriegs- und der Hitlergegner, die bereits ab Februar 1933 in Schutzhaft und wenig später in Konzentrationslager weg gesperrt wurden – sofern sie nicht sofort umgebracht wurden.

In der Bedrohung von KriegsgegnerInnen erkennen wir ein friedensgefährdendes Potential.

Nach den Erfahrungen des 1. Weltkrieges waren die Völker und Staaten bestrebt, ein neues Völkerrecht zu schaffen, das Staaten das Recht zur Kriegsführung – ius ad bellum – entzieht bzw. einschränkt. Dieser Prozess (Gründung Völkerbund 1920; Kellogg-Pakt 1928) war widersprüchlich und von imperialistischen Vormachtdenken der Siegermächte geprägt. Die Zerschlagung des sich zaghaft herausbildenden, auf Frieden orientierten Völkerrechts durch die Nazis mit der Inanspruchnahme des Rechts auf Kriegsführung gehört zur Vorgeschichte des 2. Weltkrieges und des Überfalls auf die Sowjetunion.

Das antisemitische Programm der Nazis war bereits in Hitlers Schrift „Mein Kampf“ (1925) dokumentiert. Sofort nach Hitlers Machteinsetzung wurden dann auch Jüdinnen und Juden in Deutschland drangsaliert und gedemütigt, enteignet, aus dem Land gejagt und bis zum 22.6.1941 insgesamt 900.000 ermordet. Doch erst mit dem Überfall auf die Sowjetunion entfaltete der Antisemitismus seinen furchtbaren eliminatorischen Charakter, industriemäßig wurden 6 Millionen Menschen ermordet mit dem einzigen Ziel, alle Jüdinnen und Juden der Welt zu vernichten. Die Mordlust in Deutschland verlor erst dann alle Hemmungen, als der Krieg das gesamte Leben bestimmte.

Die Sowjetunion trug die Hauptlast bei der Zerschlagung des Faschismus. Weil die späteren Allierten Großbritannien, USA und Frankreich noch ganz im Geist der antikommunistischen Interventionskriege gegen die junge Sowjetunion (1917 – 1921) befangen waren, setzten sie zunächst auf die Karte einer Niederlage der Sowjetunion gegen Deutschland und duldeten die faschistischen Kriegsvorbereitungen. Die sehr späte Eröffnung der Westfront (6.6.1944 Landung in der Normandie) hat den Krieg unnötig und unter Millionen Opfern verlängert.

Auch in Deutschland teilte Hitler den Schreckenspopanz des „Bolschewismus“ „mit einem großen Teil der damaligen Bourgeoisie bis hin zum rechten Flügel und der Mitte der Sozialdemokratie“ (Fritz Fischer, „Hitler war kein Betriebsunfall“, 1992; Vorabdruck im Spiegel 2/1989). Der Antikommunismus war eine der entscheidenden Entstehungsbedingungen für den Faschismus und den Raubzug gegen die Sowjetunion.

Die deutschen Kriegsziele Vernichtung allen jüdischen Lebens und Vernichtung des Bolschewismus weisen weit über den Charakter eines klassischen imperialistischen Krieges. Dennoch war er auch das. „Die endgültige Lösung liegt in einer Erweiterung des Lebensraumes bzw. der Rohstoff- und Ernährungsbasis unseres Volkes“ postulierte Hitler im August 1936 sein antibolschewistisches Eroberungs- und Kriegsprogramm. Die Sowjetunion stand schließlich den Zielen im Weg, das Deutschland Europa beherrscht und der Ferne Osten und Südamerika dem europäischen Export offen stehen (Herman Josef Abs, Vorstandsmitglied Deutsche Bank am 17.7.1941).

Die Begleitmusik dieser imperialistischen Eroberungsphantasien spielt heute nicht mehr der Antibolschewismus der Nazis, aber in ähnlicher Tonfolge das sog. „Anti-Terror-Programm“ aller Bundesregierungen.