Spendenaufruf: Ziviler Ungehorsam als Straftat diffamiert
23. Juli 2011
Glaubt man dem Aachener Verwaltungsgericht, dann war das Blockadetraining am 5. Februar 2011 in Stolberg (Rhld.) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Aber der Reihe nach: Für den 9. April 2011 rief ein breites überregionales Bündnis zur Blockade des Naziaufmarschs in Stolberg auf (http://blockieren.mobi). Im Vorfeld war zur Mobilisierung auch ein öffentliches Blockadetraining geplant und als Kundgebung bei den Behörden angemeldet.
Durch Auflagen wurde den Teilnehmern untersagt, „Taktiken und Techniken zu vermitteln, die sie befähigen sollen, nicht verbotene zukünftige Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern, zu sprengen oder zu vereiteln, indem zumindest eine grobe Störung verursacht wird.“
Gegen diese Auflagen wurde vom Anmelder der Kundgebung im Auftrag des Blockadebündnisses gegen den Stolberger Naziaufmarsch Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Diese Klage wurde vom Gericht abgewiesen. In der Begründung wird aus unserem Aufruf zun zivilen Ungehorsam ein Aufruf zu einer Straftat. Die Kriminalisierung von Zivilcourage gegen Naziaufmärsche durch das Aachener Gericht war zwar zu erwarten, bleibt aber ein Skandal. Es bleibt nur noch der Gang durch die Instanzen, aktuell die Prüfung des Urteils beim OVG in Münster.
Zeigt Solidarität – Spendet Geld
Es geht um unser legitimes Recht, Nazis den Raum für öffentliche Kundgebungen und Aufmärsche zu nehmen. Vorwärts zur Vorbereitung der Blockadeaktionen Stolberg 2012!
Spendenkonto: VVN/BdA Aachen
Konto: 15962605
BLZ: 50010060, Postbank
Verwendungszweck: PROZESS-STOLBERG 2011