Das Recht zur Blockade von Naziveranstaltungen erkämpfen
27. August 2012
In 2011 sollte ein Training einer Blockade von Nazi-Veranstaltungen in Stolberg stattfinden. Es diente der Vorbereitung auf den Einfall hunderter Nazis nach Stolberg im April.Die Versammlungsbehörde – die Polizeidirektion Aachen – belegte die Trainings-Kundgebung mit harten Auflagen und untersagte das Blockadetraining. Die Veranstalter legten Rechtsmittel ein, verloren vor dem Verwaltungsgericht Aachen und sind in Berufung gegangen.Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun die Berufung zugelassen und die mündliche Verhandlung anberaumt. Die Sitzung ist öffentlich, unsererseits ist Öffentlichkeit erwünscht.
Zur Erinnerung:
In den letzten Jahren wurde der NPD und anderen Nachfolgeorganisationen der NSDAP häufig das Recht auf freie Meinungsäußerung auf Kundgebungen und Demonstrationen zugestanden. Andererseits mussten wir Restriktionen erfahren, als wir das Recht beanspruchten, gegen diese Meinungen zu protestieren und darzulegen, dass wir nationalistische, rassistische und antisemitische Parolen in unseren Städten nicht dulden wollen.
Seit 2008 demonstrieren jeweils einige hundert Nazis durch die Kleinstadt Stolberg/Rheinland bei Aachen. Im Vorfeld der angemeldeten Aufmärsche im April 2011 durfte ein Training gewaltfreier Blockaden nicht stattfinden, obwohl an diesem Tag nichts und niemand blockiert werden sollte.
Wir streben nun an, dass Blockaden nicht als grobe Störung oder gar gewaltmäßige Behinderung rechtmäßiger Kundgebungen eingestuft werden, sondern dass der Veranstalter sich ebenfalls auf das Versammlungsrecht berufen kann.
Wir gehen zuversichtlich in die Berufungsverhandlung.
Natürlich sind wir uns darüber im Klaren, dass Faschisten nicht in Gerichten geschlagen werden. Auch die höchst erfreulichen Verbote von Kameradschaften in NRW werden nicht ausreichen, Faschismus und faschistoide Denkweisen zurückzudrängen. Aber wir bauen darauf, im Ergebnis dieser Verhandlung ein kräftiges juristisches Argument zur Vorbereitung von Blockaden von Naziveranstaltungen erringen zu können. Das wird der gesamten antifaschisten Bewegung helfen.
In diesem Sinne danken wir nochmals für die uns bis jetzt erwiesene Solidarität. Wir werden kurz vor der Verhandlung auf den Gerichtstermin mit einer Presseerklärung aufmerksam machen und anschließend Wege finden, dass Urteil bekannt zu machen.
Das Recht zur Blockade von Naziveranstaltungen erkämpfen
4. Februar 2012
Blockaden von Nazi-Aufmärschen haben sich in den letzten Jahren häufig als eine deeskalierende und gewaltfreie Methode bewährt, Bürgerinnen und Bürgern im Kampf gegen Neonazis die Wahrnehmung des Rechts auf Widerstand zu ermöglichen. Nicht selten konnten Naziaufmärsche empfindich ge- oder sogar verhindert werden.Umso schwerwiegender sind zwei Urteile aus 2011 zu bewerten, mit denen Gerichte in Aachen und Lüneburg das öffentliche Training von Blockaden verboten haben. Das Verwaltungsgericht Aachen beispielsweise teilt die Meinung, Blockaden stellten eine „Gefährdung der Rechtsordnung und damit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar“.Diese Urteile müssen zurückgekämpft werden. Wir Aachener wollen eine Entscheidung erstreiten, die dem „Mutlangen-Urteil“ entspricht und dem Bürgerrecht auf Sitzblockaden das Recht auf Blockadetrainings zur Seite stellt, zur Not auch letztinstanzlich durch das Bundesverfassungsgericht.
Im Kampf gegen Neonazis darf es keine Behinderung oder Einschränkung demokratischer Rechte geben. Dass Faschismus untrennbar mit Gewalt verbunden ist, hat nicht nur die aufgeflogene Terrorgruppe „nationalsozialistischer Untergrund NSU“ bewiesen, es sind beispielsweise seit 1990 knapp 200 Morde von Nazis nachgewiesen.
Staatliche Organe haben auf allen Ebenen im Kampf gegen den erstarkenden Neofaschismus versagt. Immer wieder haben deutsche Gerichte deren Aufmärsche genehmigt, selbst dann, wenn reale Bedrohungsszenarien für Teile der Bevölkerung bestanden.
Mitarbeiter des Verfassungsschutzes schrieben am NPD-Programm mit, der Staat pumpte Millionen Euro in diese Partei. Die deutsche Ausländerpolitik und die rigide Abschiebepraxis von AsylbewerberInnen knüpfte an die Forderungen von Neonazis an.
Sozialabbau stärkte den Konkurrenzgedanken der Beschäftigten untereinander und begünstigte die Demagogie der Neonazis.
Deutsche Kriegsbeteiligungen in Jugoslawien, in Afghanistan und in vielen anderen Ländern der Erde ermutigte die alten faschistischen Eroberungsphantasien.
Angesichts des breiten Versagens des Staates ist ohne das Engagement der BürgerInnen gegen Rechts der Vormarsch der Neonazis nicht aufzuhalten.
Die Verweigerung des Rechts auf Blockadetrainings entspricht einer verhängnisvollen Ideologie – der sogenannten Extremismustheorie. Demnach haben rechte und linke „Extremisten“ die gleiche Bereitschaft, diesen Staat gewaltsam zu bekämpfen.
Mit dieser Ideologie werden Neonazis und die von ihnen begangene Gewalt systematisch verharmlost. Und jene, die sich ihnen entgegenstellen, werden mit verstärkter Repression, mit Gerichtsverfahren und Urteilen wie dem Verbot eines Blockadetrainings kriminalisiert.
Um den Weg durch die Instanzen erfolgreich gehen zu können, benötigen wir Unterstützung.
Solidarität!
Solidaritätserklärungen von Einzelnen, von Antifa-Gruppen, Gewerkschaftsgliederungen, Parteigliederungen usw. usf., die wir dann an geeignetem Zeitpunkt der Öffentlichkeit übergeben werden, um den politischen Druck zu Gunsten demokratischer Rechte zu erhöhen.
Zustimmung und Solidaritätserklärungen bitte an die Adresse
info-ac[ät]vvn-bda.de
Spenden!
Das wichtigste sind Spenden, um die Gerichts-, Anwalts- und Verfahrenskosten tragen zu können.
Bitte auf das
Konto der VVN-BdA Aachen,
Kontonr. 15962-605 bei der
Postbank, BLZ 500 100 60,
Verwendungszweck „Blockadetraining“.
20120205_1_20120124-aufruf_\’das_recht_zur_blockade_von_nazi-veranstaltungen_erkaempfen\‘.pdf (200 KB / 2 S.)










