Die AfD bekämpfen – auch juristisch?

geschrieben von VVN-BdA Aachen

12. Januar 2024

, , ,

Petition „Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!“

Unter Antifaschistinnen und Antifaschisten herrscht Klarheit darüber, dass eine dauerhafte und wirkungsvolle Verhinderung von Faschismus und allen seinen zeitgemäßen Erscheinungsformen vor allem auch eine andere Politik erfordert. Eine Politik, die sich orientiert an den Rechten und Bedürfnissen jener Teile der Bevölkerung, die weder an den Schalthebeln der Macht noch in den wirtschaftlichen Kommandostellen sitzen.

Doch das Erschrecken über das Erstarken der Nazis in Deutschland, aber auch europaweit, ist groß. Wir haben auf diesen Seiten in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach darüber berichtet.

Damit ist nun erneut die Frage aufgeworfen, ob Nazis auch juristisch bekämpft werden können und sollen. Da ist zum einen die Frage eines AfD-Verbots. Darüber gibt es in unserer aktuellen Mitgliedszeitschrift „antifa“ eine Pro-Contra-Debatte. Axel Holz spricht sich unter dem Titel „Gefahr der Unterminierung“ für ein AfD-Verbot aus, gibt es hingegen „Kein milderes Mittel“ fragt Ulrich Struwe.

Am 2. November vergangenen Jahres nun hat Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung SZ in einer Kolumne „zum Schutz der Demokratie“ auf den Artikel 18 des GG verwiesen und schreibt:

Wie und warum dem Neonazi Björn Höcke die Wählbarkeit aberkannt und alle politischen Aktivitäten verboten werden können: Es wäre eine gezielte Maßnahme zum Schutz der Demokratie.

Heribert Prantl in der Süddteutschen Zeitung vom 2.11.2023

Das Grundgesetz sieht in Artikel 18 eine „Grundrechtsverwirkung“ vor als gezielte Maßnahme gegen einzelne Verfassungsfeinde. Es handelt sich also um eine Maßnahme weit unterhalb des Verbotes einer ganzen Partei, die beispielsweise gegen Björn Höcke ergriffen werden kann, weil er seine Meinungsäußerungen „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (Art. 18 GG) tätigt.

Ein Antrag auf Verwirkung der Grundrechte kann vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in diesem Fall über Ausmaß und Dauer der Verwirkung.

Über die Petitionsplattform von Campact werden für eine solche Petition Unterschriften gesammelt. Es soll ein Antrag auf den Weg gebracht werden mit dem Ziel, Björn Höcke das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen.

Wir weisen auf diese Petition hin, weil sie zumindest eines bewirken kann: Aufklärung über den antidemokratischen Charakter der AfD. Wir schätzen dies als einen Beitrag zur Zurückdrängung dieser Partei.

Die Petition hier hier zu finden:

https://weact.campact.de/petitions/wehrhafte-demokratie-hocke-stoppen/

Außerdem sei an dieser Stelle noch daran erinnert, dass die VVN-BdA seit einigen Monaten eine Kampagne „Björn Höcke ist ein Nazi“ durchführt. Das ist die Kampagnenseite:

https://hoecke-ist-ein-nazi.de/