AfD Verbot jetzt!

26. Januar 2024

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Die Bundesvereinigung der VVN-BdA hat sich in dieser Woche der Forderung nach einem AfD Verbot jetzt angeschlossen.

Das Grundgesetz wurde als Gegenentwurf zur NS-Diktatur verfasst und beschlossen. Zahlreiche Bestimmungen, insbesondere der Vorrang der Grundrechte, machen dies deutlich. Auch Artikel 139, mit dem die alliierten Mächte am 8. Mai 1949 – dem Jahrestag der Befreiung – die weitere Gültigkeit von Entnazifizierungsbestimmungen festlegten, ist immer noch Mahnung und Auftrag. Die AfD steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und verstößt mit ihren Bestrebungen gegen unsere Verfassung. Wir unterstützen deshalb die Forderung nach einem AfD-Verbot, denn ein Parteienverbot nach Artikel 21 (2) des Grundgesetzes ist möglich und vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung notwendig.

Wir fordern die Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, einen Antrag für ein AfD-Verbot zu stellen!