Das Recht zur Blockade von Naziveranstaltungen erkämpfen

geschrieben von VVN-BdA Aachen

27. August 2012

In 2011 sollte ein Training einer Blockade von Nazi-Veranstaltungen in Stolberg stattfinden. Es diente der Vorbereitung auf den Einfall hunderter Nazis nach Stolberg im April.Die Versammlungsbehörde – die Polizeidirektion Aachen – belegte die Trainings-Kundgebung mit harten Auflagen und untersagte das Blockadetraining. Die Veranstalter legten Rechtsmittel ein, verloren vor dem Verwaltungsgericht Aachen und sind in Berufung gegangen.Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun die Berufung zugelassen und die mündliche Verhandlung anberaumt. Die Sitzung ist öffentlich, unsererseits ist Öffentlichkeit erwünscht.

Zur Erinnerung:

In den letzten Jahren wurde der NPD und anderen Nachfolgeorganisationen der NSDAP häufig das Recht auf freie Meinungsäußerung auf Kundgebungen und Demonstrationen zugestanden. Andererseits mussten wir Restriktionen erfahren, als wir das Recht beanspruchten, gegen diese Meinungen zu protestieren und darzulegen, dass wir nationalistische, rassistische und antisemitische Parolen in unseren Städten nicht dulden wollen.

Seit 2008 demonstrieren jeweils einige hundert Nazis durch die Kleinstadt Stolberg/Rheinland bei Aachen. Im Vorfeld der angemeldeten Aufmärsche im April 2011 durfte ein Training gewaltfreier Blockaden nicht stattfinden, obwohl an diesem Tag nichts und niemand blockiert werden sollte.

Wir streben nun an, dass Blockaden nicht als grobe Störung oder gar gewaltmäßige Behinderung rechtmäßiger Kundgebungen eingestuft werden, sondern dass der Veranstalter sich ebenfalls auf das Versammlungsrecht berufen kann.

Wir gehen zuversichtlich in die Berufungsverhandlung.

Natürlich sind wir uns darüber im Klaren, dass Faschisten nicht in Gerichten geschlagen werden. Auch die höchst erfreulichen Verbote von Kameradschaften in NRW werden nicht ausreichen, Faschismus und faschistoide Denkweisen zurückzudrängen. Aber wir bauen darauf, im Ergebnis dieser Verhandlung ein kräftiges juristisches Argument zur Vorbereitung von Blockaden von Naziveranstaltungen erringen zu können. Das wird der gesamten antifaschisten Bewegung helfen.

In diesem Sinne danken wir nochmals für die uns bis jetzt erwiesene Solidarität. Wir werden kurz vor der Verhandlung auf den Gerichtstermin mit einer Presseerklärung aufmerksam machen und anschließend Wege finden, dass Urteil bekannt zu machen.