
Die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen verstößt generell gegen das Völkerrecht
Das stellte am 8.Juli 1996 der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag fest. Es bestehe eine völkerrechtliche Verpflichtung „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler …