Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) tritt heute in Kraft

geschrieben von VVN-BdA Aachen

25. Januar 2021

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Nachdem Honduras als 50. Staat den AVV vor 90 Tagen ratifiziert hat, tritt dieser Meilenstein des Völkerrechts heute für alle Staaten bindend in Kraft. Die Friedensbewegung hat damit einen weltweit bedeutenden Erfolg errungen, stellvertretend wurde das Netzwerk „Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (Ican)“ als Initiator dieses Vertrages völlig zu Recht mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Ab heute sind die Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und Einsatz von Kernwaffen verboten, desgleichen die Drohung damit, gleichfalls die direkte oder indirekte Übernahme der Kontrolle über Atomwaffen.

Deutschland ist dem Vertrag mit allen anderen Nato-Staaten nicht beigetreten. Gleichwohl gilt dieser Vertrag auch für Deutschland (*). Die Stationierung von Atomwaffen auf dem eigenen Territorium, also in der Eifel, ist verboten. Die nukleare Teilhabe muss beendet und die Atomwaffen abgezogen werden. „Abrüstung und eine nuklearwaffenfreie Welt sind und bleiben für Deutschland Kernanliegen“, sagte der deutsche Außenminister. Wir fordern, dass endlich Taten folgen und Deutschland mit allen Konsequenzen dem AVV beitritt, also künftig auch nicht mehr teilnimmt an Übungen mit Atomwaffen wie im letzten Oktober im Manöver „Steadfast Noon“.

Bild: D. Peikert

Die Missachtung des AVV durch die Bundesregierung drückt aus, dass dieses Land zunehmend vom Völkerrecht abrückt. Gegen das Völkerrecht gab es militärische Aktionen und Interventionen in aller Welt; eine Parteichefin macht sich stark und zeigt sich offen für neue Auslandseinsätze auch ohne ein erforderliches Mandat der Vereinten Nationen; das Außenamt stellt fest, „Deutsche Außenpolitik ist werteorientiert und interessengeleitet“ – und nicht zwingend gebunden an die UN-Charta.

Aber der heutige Tag macht Mut. Wir bauen darauf, dass die weltweite Friedensbewegung den Druck aufrechterhält, den AVV durchzusetzen und in eine überprüfbare Nuklearwaffenkonvention weiter zu entwickeln. Wir unterstützen all jene Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die sich für einen Abzug der US-amerikansichen Atomraketen aus Büchel aussprechen, die einer Bewaffnung von Drohnen im Weg stehen, die sich aussprechen gegen eine Aufblähung des Rüstungshaushaltes. Wir brauchen eine Koalition des Friedens.

Bild: D. Peikert

(*)   Mit der Aufnahme des Verbotsvertrages in das Völkerrecht wird Atomwaffen die Legitimität entzogen. Der Internationale Gerichtshof hat 1996 in seinem Urteil zum Rechtsstatus von Atomwaffen bemängelt, dass noch kein explizites Verbot von Atomwaffen existiere. Jetzt gibt es den AVV. Darauf kann juristisch Bezug genommen werden, was die Rechtslage auch für internationale Organisationen und UN-Sonderorganisationen vereinfacht. Damit ist eine rechtliche Lücke geschlossen.