NRW-Finanzämter drohen der VVN-BdA mit Entzug der Gemeinnützigkeit

geschrieben von VVN-BdA Aachen

4. März 2019

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Anfang des Jahres, pünktlich zum Gedenktag für die Befreiung des KZ Auschwitz, drohten nordrhein-westfälische Finanzämter in einer konzertierten Aktion und in gleichlautenden Schreiben damit, dem Landesverband NRW der VVN-BdA sowie mehreren selbständigen Kreisvereinigungen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Und zwar dies rückwirkend.

Einzig aufgeführte Begründung ist die Erwähnung der VVN/BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.) in einem Verfassungsschutzbericht, jenem des Landes Bayern. Es gibt nur noch dieses Land, dass die VVN-BdA im VS-Bericht aufführt; es ist jedoch auch dort damit nicht der Entzug der Gemeinnützigkeit verbunden. Nordrhein-Westfalen stünde mit dem Vorgehen gegen die VVN-BdA und dem Entzug der Gemeinnützigkeit einzigartig da. Die Regierung Laschet (CDU) hat offenbar den Anspruch, sich an die Spitze der politischen AntiAntifa zu stellen.
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